Tragfähigkeit

Was die Tragfähigkeitsbescheinigung wirklich bestätigt

Die fachkundige Stellungnahme ist kein Ersatz für den Businessplan. Sie ist die externe Einschätzung, ob Ihr beschriebenes Vorhaben wirtschaftlich tragfähig erscheint.

Die direkte Antwort

Wer Gründungszuschuss beantragt, muss der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweisen. Dafür ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Nach § 93 SGB III zählen dazu insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Wichtig: Eine positive Stellungnahme ist ein notwendiger Nachweis im Verfahren, aber keine Garantie für die Bewilligung des Gründungszuschusses.

Was wird typischerweise geprüft?

  • Schlüssigkeit: Passen Angebot, Zielgruppe, Markt und Vertriebsweg zusammen?
  • Realisierbarkeit: Sind Fähigkeiten, Zeit, Ressourcen und Voraussetzungen vorhanden?
  • Wirtschaftlichkeit: Sind Umsatz und Kosten plausibel hergeleitet?
  • Finanzierung: Reichen Kapital und Liquidität für Start und Anlaufphase?
  • Lebensunterhalt: Zeigt die Planung eine tragfähige Perspektive über die Förderung hinaus?

Welche fachkundige Stelle passt?

Nicht jede Stelle prüft jedes Vorhaben oder arbeitet nach demselben Ablauf. Klären Sie vorab Zuständigkeit, benötigte Unterlagen, Kosten und Bearbeitungszeit. Die gesetzliche Aufzählung ist nicht auf eine einzige Organisation beschränkt.

Wählen Sie die Stelle nicht allein nach Geschwindigkeit. Entscheidend ist, ob sie das Vorhaben fachlich einordnen und die verlangte Stellungnahme im konkreten Verfahren ausstellen kann.

Vor dem Gespräch kann je nach Bedarf auch Unterstützung durch einen Bildungsträger oder einen Gründercoach wie deingründercoach.desinnvoll sein. Die fachkundige Stelle bleibt für ihre eigene Einschätzung verantwortlich.

Diese Unterlagen sollten zusammenpassen

  1. Businessplan mit Text- und Finanzteil
  2. Lebenslauf und Nachweise zur fachlichen Eignung
  3. Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  4. Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau
  5. Belege für zentrale Markt-, Preis- oder Kostenannahmen
  6. gegebenenfalls Verträge, Angebote, Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise

Die konkrete Liste hängt von Stelle und Vorhaben ab. Fragen Sie daher vor der Einreichung nach deren aktuellem Verfahren.

Quellen und Stand

Die Quellen wurden am 23. August 2026 geprüft. Maßgeblich bleiben die aktuelle Rechtslage und die Entscheidung der zuständigen Stelle im Einzelfall.